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Rechtsanwalt Dr. Max Schwerdtfeger verteidigt und berät Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.

Partner | Rechtsanwalt +49 (0)40 36 111 83-0 +49 (0)40 36 111 83-33

Max Schwerdtfeger studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau, der University of Western Australia (Perth) und der Bucerius Law School (Dr. iur.). Er war vor Gründung der Kanzlei EVEN über acht Jahre lang als Rechtsanwalt für bundesweit tätige renommierte Boutiquen sowie für die internationale Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig.

Ebenfalls erfahren ist er u.a. in der Beratung zu den strafprozessual geprägten parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestags sowie der Landesparlamente. Hier vertritt und berät er insbesondere Zeugen, Unternehmen, Behörden und Fraktionen. Er ist Herausgeber des Nomos-Kommentars zum parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) und kommentiert dort die Vorschriften zum Geheimnisschutz sowie zur Herausgabe von Unterlagen.

In Krisensituationen steht Max Schwerdtfeger als verlässlicher Partner an der Seite seiner Mandanten. Als Problemlöser ist Max Schwerdtfeger auch privat als Vater von drei Kindern sowie auf dem Sportplatz und in der Boulderhalle gefragt.

Max Schwerdtfeger ist Lehrbeauftragter für Wirtschafts­strafrecht und das Recht parlamentarischer Untersuchungs­ausschüsse an der Universität Hamburg. Juve, Handelsblatt/Best Lawyers, WiWo und andere Fach- und Wirtschaftsmagazine empfehlen Max Schwerdtfeger seit Jahren als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance-Beratung.

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WiSteV)
  • Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen e.V. (DVParl)
Publikationen Vorträge