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Die Reform des Geldwäschetatbestands als Allheilmittel bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität?

Aktualisiert am August 18, 2026 • 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesetzgeber reformierte den Geldwäschetatbestand im Jahr 2021 umfassend.
  • Bei der Reform wurde insbesondere der All-Crimes-Ansatz umgesetzt, sodass nun jede Straftat als Vortat einer Geldwäsche in Betracht kommt.
  • Die Reform führt zu einer weiten Ausdehnung der Geldwäsche und rückt alltägliche Handlungen in den Fokus von Ermittlungsbehörden.
  • Das historische Ziel, die organisierte Kriminalität zu bekämpfen, verliert damit stärker an Bedeutung.

Wie wurde der § 261 StGB geändert?

Im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber die Geldwäsche in § 261 StGB umfassend reformiert. Die zentralen Änderungen waren dabei:

  • All-Crimes-Ansatz: Vor der Reform waren die Vortaten der Geldwäsche, also die Straftaten, aus denen der illegale Gegenstand der Geldwäsche stammt, auf bestimmte Straftaten beschränkt. Diese Beschränkung hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 aufgehoben. Seitdem kann jede Straftat der Anknüpfungspunkt für eine Geldwäsche sein. Die Ausweitung der Geldwäsche auf alle Straftaten führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft über mehr Ermittlungsbefugnisse verfügt. Zuvor waren Ermittlungen im Rahmen der Geldwäsche nur möglich, wenn der Verdacht einer Katalogtat bestand. Durch den All-Crimes-Ansatz kann die Staatsanwaltschaft bestimmte, eigentlich beschränkte Ermittlungsmaßnahmen in Bezug auf alle Straftaten durchführen – quasi über die Hintertür der Geldwäsche.
  • Strafrahmen: Im Rahmen der Reform wurde auf eine Mindeststrafe verzichtet. Der Strafrahmen reicht jetzt grundsätzlich von einer Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe von maximal fünf Jahren.
  • Strafverteidigerprivileg: Der Gesetzgeber hat eine Ausnahme für Strafverteidiger in den Geldwäschetatbestand eingefügt. Diese Ausnahme wurde bereits im Jahr 2004 vom Bundesverfassungsgericht für notwendig erachtet. Demnach machen sich Strafverteidiger bei der Annahme ihres Honorars nur dann wegen Geldwäsche strafbar, wenn sie sichere Kenntnis von der illegalen Herkunft der Mittel haben, aus denen ihr Honorar bezahlt wird. Hintergrund dieses Privilegs ist, dass Strafverteidiger ihren Beruf sonst nicht ausüben könnten. Im Rahmen ihrer Tätigkeiten stoßen Strafverteidiger zwangsläufig auf Informationen, die auf eine illegale Herkunft der Mittel hindeuten. Ohne dieses Privileg würden sie sich ständig wegen Geldwäsche strafbar machen.

Inwieweit besteht heute Reformbedarf bei der Geldwäsche?

Die Konsequenzen der Reform sind vielfach auf Kritik gestoßen. Ein Hauptkritikpunkt besteht darin, dass der All-Crimes-Ansatz zu einem starken Anstieg der Ermittlungsverfahren führt. Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, jedem Anfangsverdacht einer Straftat nachzugehen. Dadurch, dass jedes Delikt eine taugliche Vortat für die Geldwäsche sein kann, droht eine Überflutung der Staatsanwaltschaften mit Verfahren aufgrund von Bagatelldelikten. Dies könnte den Fokus auf und die Ressourcen für große Verfahren schwächen. Dazu werden auch die folgenden Aspekte der Gesetzesreform kritisiert:

  • Geldwäscheverdachtsmeldung: Der Anstieg der Ermittlungsverfahren wird zudem dadurch befeuert, dass bestimmte Unternehmen, wie Finanzdienstleister, Geldwäscheverdachtsmeldungen abgeben müssen. Die Unternehmen sind verpflichtet, ein Risikomanagementsystem in Bezug auf Geldwäsche zu entwickeln und bei verdächtigen Transaktionen, ihren Verdacht den Behörden zu melden. Diese Pflicht führt zu zahlreichen Meldungen, die wiederum zu zahlreichen Ermittlungsverfahren führen.
  • Leichtfertige Geldwäsche: Ursprünglich war im Rahmen der Reform geplant, die Strafbarkeit aufgrund von leichtfertiger Geldwäsche zu streichen. Nach § 261 Abs. 6 S. 1 StGB wird bestraft, wer leichtfertig verkennt, dass der Gegenstand aus einer Straftat herrührt, und eine Geldwäschehandlung begeht. Die Kombination des All-Crimes-Ansatzes und der Leichtfertigkeit kann dazu führen, dass man sich sehr schnell wegen Geldwäsche strafbar macht. Dies wurde als Verstoß gegen das Schuld- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip kritisiert.
  • Kriminalisierung von Alltagsverhalten: Der All-Crimes-Ansatz und die Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche führen dazu, dass alltägliche Handlungen kriminalisiert werden. So kann es für eine Strafbarkeit beispielsweise ausreichen, bei einem eBay-Verkauf Bargeld anzunehmen und Zweifel daran zu haben, dass das Geld aus legalen Mitteln stammt.
  • Ziel verfehlt: Ursprünglich diente die Geldwäsche dazu, Strukturen der organisierten Kriminalität aufzudecken. Die Ausweitung des Tatbestands führt jedoch eher zu einem unfokussierten Strafbarkeitsrisiko als zu einem Schlagkräftigen Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Wie hat sich die Geldwäschestrafbarkeit historisch entwickelt?

Der Tatbestand der Geldwäsche wurde im Jahr 1992 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Ein Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 sowie eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft von 1991 verpflichteten die Bundesrepublik Deutschland, bestimmte Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität unter Strafe zu stellen. In der ursprünglichen Fassung war der Katalog der Vortaten auf wenige schwere Straftaten beschränkt. In den folgenden Jahrzehnten wurde der Vortatenkatalog stetig um Straftaten ergänzt, die typischerweise im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität stehen. Parallel dazu wurde die Prävention im Rahmen des Geldwäschegesetzes ausgebaut: Bestimmte Unternehmen, wie beispielsweise Finanzdienstleister, wurden verpflichtet, ein Risikomanagementsystem einzurichten. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) wurde 2003 gegründet und 2017 der Generalzolldirektion unterstellt. Damit wurde eine Behörde geschaffen, deren einziges Ziel es ist, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen.

Die umfassendste Reform fand im Jahr 2021 statt und beinhaltete die oben aufgeführten Punkte. Die Geldwäsche entwickelte sich zunehmend von einem Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu einem umfassenden Straftatbestand. Die Kombination aus präventivem Risikomanagement und repressiver Strafverfolgung führt zu einem erheblichen Verfolgungsrisiko.

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